Melderecht und Doppelte Haushaltsführung

Frage:

Bedeutet ein Hauptwohnsitz am Beschäftigungsort (vor allem bei nicht verheirateten Steuerpflichtigen) das steuerliche Aus für eine Doppelte Haushaltsführung?

Antwort:

Grundsätzlich Nein, aber…

Begründung:

Melde- und Steuerrecht gehen hier auseinander. Bei nicht verheirateten Melde- bzw. Steuerpflichtigen entscheidet rein melderechtlich die Verweildauer über Haupt- und Nebenwohnsitz. Da sich ledige Arbeitnehmer überwiegend in der Woche am Beschäftigungsort aufhalten ist (melderechtlich) hier auch der Hauptwohnsitz zu erfassen.

Das Steuerrecht zielt aber (nicht nur) auf die Wohnsitzmeldung, sondern vor allem auf den sog. Mittelpunkt der Lebensinteressen ab.

Hier empfehlen wir Ihnen dringen die Rücksprache/Austausch mit einem Steuerberater, da hier oftmals das Finanzamt den Mittelpunkt der Lebensinteressen mit dem Hauptwohnsitz in Einklang bringen möchte, was in einen vollständigen Verlust der Doppelten Haushaltsführung münden würde.

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