Doppelte Haushaltsführung bei Selbständigen

Frage:

Kann eine Doppelte Haushaltsführung auch bei Selbständigen im Rahmen einer Gewinneinkunftsart (= Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder aber Einkünfte aus selbständiger Arbeit) berücksichtigt werden?

Antwort:

Ja, die Aufwendungen können im Rahmen der Gewinnermittlung steuermindernd berücksichtigt werden.

Begründung:

Rechtsgrundlage ist hier § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6a im Zusammenhang mit § 9 Abs. 1 Satz 3 Nummer 5 EStG. Die Aufwendungen stellen sog. Betriebsausgaben dar, die den steuerlichen Gewinn des Selbständigen mindern. Betriebsausgaben bei den Gewinneinkünftsarten sind das Pendant zu den Werbungskosten bei den Überschusseinkünften (z. B. Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit).

Sofern der selbständige Unternehmer vorsteuerabzugsberechtigt ist, kann aus den Eingangsleistungen die enthaltene Umsatzsteuer als Vorsteuer entsprechend geltend gemacht werden (z. B. bei Stomzahlungen, Einrichtungsgegenständen usw.).

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert