Studenten und Doppelte Haushaltsführung

Frage:

Können Studenten eine doppelte Haushaltsführung begründen?

Antwort:

Auch Studenten können grundsätzlich eine Doppelte Haushaltsführung begründen!

Begründung:

Seit 2014 wird die Universität bzw. Fachhochschule als sog. „Erste Tätigkeitsstätte“ für Studenten qualifiziert.

Es müssen folgende zwei Voraussetzungen vorliegen:

Der Student muss vor dem Studium bereits eine Erstausbildung erfolgreich abgeschlossen haben (z. B. Berufsausbildung oder Bachelorstudium). Die Voraussetzungen für einen „Eigenen Hausstand“ müssen, wie bei normalen Arbeitnehmer, im Detail vorliegen.

Ein oder mehrere Zimmer im Haushalt der Eltern begründen keinen eigenen Hausstand!

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