Januar 2021

Doppelte Haushaltsführung: Voraussetzungen und Steuererleichterungen

Die Voraussetzungen doppelter Haushaltsführung Die Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung sind: Ein (a) eigener Hausstand am heimischen Wohnort und (b) eine Zweitwohnung am auswärtigen Beschäftigungsort bzw. Arbeitsort. Die Voraussetzungen einer doppelter Haushaltsführung sind besonders für Lebenspartner interessant, bei denen ein Partner in bestimmter Entfernung der gemeinsamen Wohnung arbeitet und am Beschäftigungsort eine Unterkunft braucht. Dann ist eine Zweitwohnung aus […]

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BFH-Rechtsprechung: Vorfälligkeitsentschädigung und Doppelte Haushaltsführung

Anmerkungen der Steuerkanzlei Bauerfeind: Der Bundesfinanhof hat entschieden, dass eine Vorfälligkeitsentschädigung, die durch den Verkauf einer Wohnung am Beschäftigungsort gezahlt werden muss, nicht als Werbungskosten bei einer doppelten Haushaltsführung berücksichtigt werden darf. Auch diese Entscheidung ist u. E. völlig zutreffend, da die Vorfälligkeitsentschädigung in erster Linie mit dem Verkauf der Immobilie im Zusammenhang steht und

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BFH-Rechtsprechung: Hauptwohnung am Beschäftigungsort

Anmerkungen der Steuerkanzlei Bauerfeind: Eine nahegelegene Hauptwohnung am Beschäftigungsort schließt eine Doppelte Haushaltsführung aus. Fahrzeiten bis zu einer Stunde sind laut Urteil des Bundesfinanzhofes zumutbar. Diese Entscheidung ist u. E. völlig zutreffend, da hier einem möglichen Gestaltungsmissbrauch entgegengewirkt wird. BFH-Urteil vom 16.01.2018 Doppelte Haushaltsführung – Hauptwohnung am Beschäftigungsort Leitsatz: Eine doppelte Haushaltsführung liegt nicht vor,

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Familie am Beschäftigungsort

Frage: Kann eine Doppelte Haushaltsführung auch dann berücksichtigt werden, sofern die ganze Familie am Beschäftigungsort wohnt? Antwort: Ja, aber nur in (sehr seltenen) Ausnahmefällen. Begründung: Eine der Grundvoraussetzungen für die Doppelte Haushaltsführung ist der Lebensmittelpunkt am eigenen Hausstand. Nach R 9.10 Abs. 1 Satz 4 LStR befindet sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen bei einem verheirateten

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Doppelte Haushaltsführung bei Selbständigen

Frage: Kann eine Doppelte Haushaltsführung auch bei Selbständigen im Rahmen einer Gewinneinkunftsart (= Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder aber Einkünfte aus selbständiger Arbeit) berücksichtigt werden? Antwort: Ja, die Aufwendungen können im Rahmen der Gewinnermittlung steuermindernd berücksichtigt werden. Begründung: Rechtsgrundlage ist hier § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6a im Zusammenhang

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Melderecht und Doppelte Haushaltsführung

Frage: Bedeutet ein Hauptwohnsitz am Beschäftigungsort (vor allem bei nicht verheirateten Steuerpflichtigen) das steuerliche Aus für eine Doppelte Haushaltsführung? Antwort: Grundsätzlich Nein, aber… Begründung: Melde- und Steuerrecht gehen hier auseinander. Bei nicht verheirateten Melde- bzw. Steuerpflichtigen entscheidet rein melderechtlich die Verweildauer über Haupt- und Nebenwohnsitz. Da sich ledige Arbeitnehmer überwiegend in der Woche am Beschäftigungsort

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Studenten und Doppelte Haushaltsführung

Frage: Können Studenten eine doppelte Haushaltsführung begründen? Antwort: Auch Studenten können grundsätzlich eine Doppelte Haushaltsführung begründen! Begründung: Seit 2014 wird die Universität bzw. Fachhochschule als sog. „Erste Tätigkeitsstätte“ für Studenten qualifiziert. Es müssen folgende zwei Voraussetzungen vorliegen: Der Student muss vor dem Studium bereits eine Erstausbildung erfolgreich abgeschlossen haben (z. B. Berufsausbildung oder Bachelorstudium). Die

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Rechtsgrundlagen der Doppelten Haushaltsführung

Frage: Wo ist die Doppelte Haushaltsführung gesetzlich geregelt? Antwort: Die Doppelte Haushaltsführung ist in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG gesetzlich geregelt. Begründung: § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG: „Werbungskosten sind auch notwendige Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer wegen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung entstehen. Eine doppelte Haushaltsführung liegt nur

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