Die Voraussetzungen für eine Doppelte Haushaltsführung sind:
1. Ein eigener Hausstand am heimischen Wohnort
und
2. Eine Zweitwohnung am auswärtigen Beschäftigungsort
Der zweite oder doppelte Haushalt befindet sich demnach am auswärtigen Beschäftigungsort, dort, wo sich Ihre regelmäßige (auswärtige) Arbeitsstätte befindet.